Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Ehrenamts-Card kann von Personen beantragt werden, die sich in besonderem Maße engagieren:
- seit mindestens drei Jahren
- mindestens fünf Stunden pro Woche
- rein ehrenamtlich (ohne pauschale Aufwandsentschädigungen)
Für Inhaber*innen der Jugendleitercard entfällt die dreijährige Tätigkeit.
Was bringt die Ehrenamts-Card?
Die E-Card ist hessenweit gültig. Mit ihr sind zahlreiche Vergünstigungen verbunden, zum Beispiel freie Eintritte oder Ermäßigungen für Veranstaltungen oder Einrichtungen.
Wie erhalte ich eine Ehrenamts-Card?
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einfach das Antragsformular ausfüllen, unterschreiben lassen und an die angegebene Adresse schicken
- Bitte beachten Sie: Engagierte aus dem Landkreis beantragen die Karte beim Fachdienst Bürgerbeteiigung und Ehrenamsförderung. Engagierte, die in Marburg wohnen, wenden sich bitte an die Stadt Marburg (s. auch Anmeldeformulare)
- Die Ehrenamts-Card kann auch von Vereinen und Organisationen für die ehrenamtlichen Engagierten in ihren Reihen beantragt werden
Wie lange ist die Ehrenamts-Card gültig?
Die E-Card ist drei Jahre gültig und kann danach neu beantragt werden.