Tipps zum Projektteam / zur Arbeitsgruppe
Die ersten Schritte:
- Vor der eigentlichen Veranstaltungsplanung festlegen, wer bei der Organisation unterstützen kann
- Team zusammenstellen
- Verantwortlichkeiten klären
- Mögliche Kooperationen prüfen
- Veranstaltungsplanung eignet sich gut, um
- neue Engagierte einzubinden
- eine Kurzzeit-Engagement zu ermöglichen
Ziel & Konzept
Grundlegende Fragen klären:
- Was ist das Ziel der Veranstaltung?
- Wer ist die Zielgruppe?
- Welches Format passt?
- Wie groß soll die Veranstaltung sein?
- Gibt es ein Motto oder einen roten Faden?
- Welche Partner und Sponsoren sollen eingebunden werden?
- Wie soll der Ablauf aussehen?
- Wird Eintritt erhoben?
Budget & Finanzierung
Prüfen, was finanziell möglich ist:
- Verfügbares Budget festlegen
- Finanzplan erstellen (zumindest die Kosten schätzen)
- Einnahmequellen prüfen
- Angebot und Kosten vergleichen
Begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kommunikationskanäle auswählen:
- Lokal: Plakate, Flyer, Gemeindeblatt, lokale Zeitungen, Vereinsnewsletter
- Online: Webiste, Social-Media-Kanäle, Veranstaltungsportale
- Pressearbeit: Pressemitteilungen an Lokalredaktionen, Rundfunk oder regionale Blogs versenden
- Netzwerke: Partnervereine, Sponsoren, sonstige Multiplikatoren einbinden
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Bild– und Urheberrechte beachten
- Ggf. Markenrechte für Namen und Logos etc.
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Videos, Videoaufnahmen, Gewinnspielen
Unterstützungsangebote des Landkreises für die Öffentlichkeitsarbeit
Auf der Internetseite der Ehrenamtsförderung stehen Dokumente zum Download bereit:
- Leitfaden „Pressearbeit für Vereine“: allgemeine Infos rund um Pressearbeit
- Leitfaden „Bildrechte“: allgemeine Infos zu Bildrechten und fotografischer Dokumentation
- Musterbeispiel einer Pressemitteilung: Aufbau und Erläuterungen zu Form und Inhalt
Abrufbar unter
Ansprechpersonen bei Veranstaltungen
Empfehlungen:
- Ganztägige Ansprechpersonen bestimmen, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar sind, z.B. für:
- Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Rettung)
- Pressevertreter
- Besuchende
- Ansprechpersonen sollten gut erkennbar sein: Weste, Namensschilder, Ausweise
- Vertreterinnen und Vertreter festlegen + alle Helfenden darüber informieren
- Kontaktdaten der Ansprechpersonen können bei Behörden hinterlegt werden (Bspw. im Falle von Ruhestörung ist so telefonischer Erstkontakt möglich)
Praktische Tipps für den Personaleinsatz
- Rechtzeitige Dienstplanung
- Kontinuierliche Pflege eines Helfenden-Pools
- Kurze Schichten einteilen (erhöht Bereitschaft)
- Ggf. zeitvariable Schichten (manche helfen eine Stunde, andere auch länger)
- Springer einplanen (Menschen, die kurzfristig einspringen können)
- Erfahrene Helfende stehen unerfahrenen zur Seite
- Bei größeren Veranstaltungen weitere Vereine und Ortsbeirat um Mithilfe bitten
Wann müssen Veranstaltungen angemeldet werden?
Wann wird eine Schankgenehmigung benötigt?
Wann müssen GEMA-Gebühren gezahlt werden?
Wer kann von der GEMA-Befreiung in Hessen profitieren?
So funktioniert die GEMA-Befreiung in Hessen
Land Hessen stellt 650.000 Euro in 2025 zur Verfügung:
- Vereine registrieren sich einmalig auf dem GEMA-Onlineportal: www.gema.de
- Anschließend können dort Veranstaltungen angemeldet werden
- Verein erhält Mitteilung, dass Kosten vom Land Hessen übernommen werden
- Verbände haben eigene Pauschalverträge mit der GEMA (z.B. Landessportbund Hessen, hessische Chor- oder Musikverbände)
Weitere Infos:
Jugendschutz beachten bei Veranstaltungen
Veranstalter sind verprflichtet, Jugendliche vor Gefahren zu schützen
Es gelten die Regeln des Jugendschutzes, zum Beispiel:
- Jugendliche unter 16 Jahren: keine Zutritt zu Tanzveranstaltung / Discoabend – außer mit erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person (sog. „Muttizettel“)
- Bier, Wein, Sekt: ab 16 Jahren
- Tabakwaren: ab 18 Jahren
Veranstalterhaftpflicht
Prüfen, was versichert ist oder zusätzlich versichert werden muss.
- Grundsätzlich sollten alle Vereine eine Haftpflichtversicherung haben
- Vorsicht: Veranstaltungen sind nicht automatisch über die reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt
- Für Veranstaltungen muss eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
- Entweder für jede Veranstaltung einzeln oder
- pauschal für alle Veranstaltungen pro Jahr (wenn man viele Veranstaltungen durchführt)
Weitere Infos zum Versicherungsschutz für Vereine und Engagierte:
Was muss beim Umgang mit Lebensmitteln beachtet werden?
INFEKTIONSSCHUTZGEETZ § 43
regelt, wer an Hygienebelehrungen durch das Gesundheitsamt teilnehmen muss:
- Küchenpersonal, Verkaufspersonal, aber auch Hilfspersonal
- Grundsätzlich jede Person, die mit Lebensmitteln hantiert
Praktische Handhabung im Verein: Was empfiehlt das Gesundheitsamt?
- Nicht jede Person braucht eine Hygienebelehrung durch das Amt, aber jede Person sollte über die „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ unterwiesen sein
- Empfehlung für die Umsetzung im Verein
- Einzelne Vereinsmitglieder vom Gesundheitsamt belehren lassen, die dann im „Schichtbetrieb“ auf die Einhaltung achte (Multiplikatoren)
- Unterweisung aller Helfenden durchführen und dokumentieren + Hygieneregeln aushängen
- Bei Unsicherheiten vom Gesundheitsamt beraten lassen
Zu den Regeln:
Hygienebelehrung: Infos zum Verfahren
- Belehrung erfolgt nach Anmeldung online, Gruppenbelehrungen sind möglich
- Gültigkeit: zwei Jahre
- Kosten pro Person: 29 Euro; für Ehrenamtliche ist eine Ermäßigung möglich: 20 Euro (Gutscheincode kann beim Gesundheitsamt angefordert werden)
Alle Infos des Gesundheitsamtes:
Rechtliche Grundlagen für größere Veranstaltungen (ab 200 Personen)
Die hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR)
- Greift bei Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden
- Regelt unter anderem:
- Bauvorschriften für die Errichtung von Bühnen und technischen Anlagen
- Sicherheitsbestimmungen wie Rettungswege
- Sicherheitskonzepte, Regelungen zu Sanitäreinrichtungen, Bestuhlungsplan
Einzelne Aspekte daraus können jedoch auch bei Veranstaltungen unter 200 Personen notwendig sein, bspw. wenn es um die Sicherheit geht.