Im Rahmen des zweiten Zukunftspakets zur Überwindung der Corona-Pandemie haben Vereine, Gruppen und Initiativen ab sofort die Möglichkeit, Fördermittel für die Weiterführung ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu beantragen. Die Zuwendungen können zwischen 50 und 500 Euro betragen.
Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Digitalisierung, wie zum Beispiel Ausgaben für:
Darüber hinaus können Vereine, Gruppen und Initiativen auch Hilfen beantragen, wenn ihre Angebote coronabedingt weiterhin ruhen oder stark eingeschränkt sind und die Ausgaben nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. So können beispielsweise Zuschüsse gewährt werden für:
Beantragt werden können die Mittel schriftlich über ein Antragsformular.
Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden und was es noch zu beachten gilt, finden Sie hier:
Anfang des Jahres 2020 hat die Landesregierung eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements veröffentlicht. Insgesamt werden im Rahmen dieses Förderprogramms 500.000 Euro jährlich bereitgestellt. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können davon profitieren. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro.
Gemäß der Förderrichtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, beispielsweise:
Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie hier:
oder auf der Internetseite Gemeinsam aktiv.
Der Kreis will Teilnehmer und Träger von überregionalen Förderprojekten der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln unterstützen.
Die Finanzspritze ist dabei als Starthilfe gedacht, denn insbesondere Projekte, die im Rahmen Europäischer Fonds gefördert werden, geben wichtige Impulse für die Entwicklung im Landkreis.
Der Kreis unterstützt auf Antrag die Erbringung von Ko-Finanzierungsanteilen bei öffentlichen Förderprojekten, wenn diese Ko-Finanzierung Voraussetzung für die Teilnahme ist und die Mittel von den Teilnehmern oder Trägern kurzfristig nicht selbst aufgebracht werden können.
Die Förderprojekte müssen sich auf Maßnahmen beziehen, die innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Handlungsrahmen für Kofinanzierungen durch den Landkreis.